Inhalt
Welche Mediatheken werden derzeit unterstützt?
Warum finde ich meine Lieblingssendung nicht?
Umgeht Mediatheken Downloader die Regionensperre (Geoblocking) und die Zeitsperre?
Ist die Nutzung des Mediatheken Downloaders wirklich legal?
Welche Mediatheken werden derzeit unterstützt?
Mediatheken Downloader unterstützt derzeit die Mediatheken von
3Sat
ARD
Arte Deutsch
Arte Französisch
BR (Bayerischer Rundfunk)
DW (Deutsche Welle)
KiKa (Kinderkanal)
MDR (Mitteldeutscher Rundfunk)
NDR (Norddeutscher Rundfunk)
RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg)
SWR (Südwestrundfunk)
WDR (Westdeutscher Rundfunk)
ZDF
Deine Wunsch-Mediathek ist nicht dabei? Schicke uns Deinen Vorschlag!
Warum finde ich meine Lieblingssendung nicht?
Einige Sendungen werden erst verspätet nach Ausstrahlung in der jeweiligen Mediathek bereitgestellt, andere nur für einen bestimmten Zeitraum und wieder andere möglicherweise aus rechtlichen Gründen gar nicht.
Mediatheken Downloader findet nur Sendungen, welche seit mindestens 24 Stunden in einer der unterstützten Mediatheken (siehe oben) bereitstehen.
Umgeht Mediatheken Downloader die Regionensperre (Geoblocking) und die Zeitsperre?
Die Regionensperre (Geoblocking) bestimmter Inhalte, also die Einschränkung, dass bestimmte Inhalte mitunter nicht aus dem Ausland betrachtet werden können, wird durch Mediatheken Downloader nicht umgangen.
Die zeitliche Sperre, wodurch bestimmte Sendungen beispielsweise erst nach 22:00 Uhr zur Verfügung stehen, wird hingegen außer Kraft gesetzt. Das heißt, dass Du solche Inhalte mit Mediatheken Downloader unabhängig von der Uhrzeit herunterladen und ansehen kannst.
Ist die Nutzung des Mediatheken Downloaders wirklich legal?
Ja. Wenn man ein Video von Video-Streaming-Portalen herunterlädt, erstellt man eine ‚private Kopie‘. Diese privaten Kopien sind rechtlich erlaubt, wenn diese aus einer legalen Quelle heruntergeladen und ausschließlich privat genutzt werden. Bei den im Mediatheken Downloader zur Verfügung stehenden Quellen handelt es sich um eben solche legalen Quellen, da wir davon ausgehen, dass die dort bereitgestellten Inhalte nicht rechtswidrig angeboten werden. Exakt die gleiche Rechtsauffassung vertritt übrigens auch der bekannte Medienrechtler Christian Solmecke. Er geht davon aus, dass der Download von gestreamten Inhalten vom Recht auf Privatkopie nach dem Urheberrechtsgesetz (§ 53 UrhG) gedeckt wird, solange man die Videos lediglich selbst nutzt. Weiterführende Links finden Sie hier. http://www.n-tv.de/technik/Ist-der-Download-von-Youtube-Songs-illegal-article20023964.html http://praxistipps.chip.de/download-von-youtube-videos-legal-oder-nicht_9496